Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
- Mindestalter 21 Jahre
- Besitz EU-Kartenführerschein, im Besitz der Klasse B seit mind. 2 Jahren
- Besitz Papierführerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Lichtbild, biometrische Aufnahme frontal 35x45 mm)
- Augenärztliche und ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 und Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest)
- behördliches Führungszeugnis (auf zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen, Belegart: O, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Krankenkraftwagen)
Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte
Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.
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