Fahrerlaubnisse

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Fahrerlaubnisse
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein/vorläufige Fahrberechtigung bzw. Prüfbescheinigung nach bestandener Prüfung

Zur Abholung nach Neuerteilung bei behördlichen oder gerichtlichen Entzügen der Fahrerlaubnis ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03521/725 -1525, -1526 oder -1527 in jedem Fall erforderlich.

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
  • bei den Klassen A/AM/A1/A2/B/BE/L und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
  • bei den Klassen C/C1/CE/C1E/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
  • bei den Klassen D/D1/DE/D1E ist zusätzlich ein behördliches Führungszeugnis und ein Leistungstest erforderlich
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
  • bei den Klassen A/AM/A1/A2/B/BE/L und T eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
  • bei den Klassen C/C1/CE/C1E/D/D1/DE/D1E anstatt der Sehtestbescheinigung die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
  • bei den Klassen D/D1/DE/D1E ist zusätzlich ein behördliches Führungszeugnis und ein Leistungstest erforderlich
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ausgefülltes Beiblatt 1 und Beiblatt 2 (bei der Fahrschule erhältlich)
  • Personalausweis oder Reisepass und Führerschein der jeweiligen Begleitperson als Kopie
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellern unter 18 Jahren
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Benennung der ausbildenden Fahrschule

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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • bei Führerscheinen auswärtiger Behörden eine Karteikartenabschrift der jeweils ausstellenden Behörde

Es besteht die Möglichkeit den vorgeschriebenen Führerscheinumtausch komplett postalisch zu erledigen. Das hierfür benötigte Antragsformular sowie weitere wichtige Informationen können Sie hier herunterladen.

Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • aktueller Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
  • Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (5 Module)
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • aktueller Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (1 Jahr gültig)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (2 Jahre gültig)
  • medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest), ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig aller 5 Jahre
  • behördliches Führungszeugnis (Beantragung dafür erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt), nicht älter als 3 Monate
  • Bei gleichzeitiger Eintragung der Schlüsselzahl 95: Zusätzlich die Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • bei Namensänderung zusätzlich: Eheurkunde
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Vorlage einer Diebstahlanzeige bei der Polizei, bei Anzeigen aus dem Ausland Vorlage der deutschen Übersetzung bzw. Anzeige der hiesigen Polizeibehörde
  • bei auswärtigen Papier-Führerscheinen Karteikartenauszug der ausstellenden Behörde
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)

Bei Vorlage eines Kartenführerscheines erfolgt die Ausstellung sofort, bei Besitz eines Papierführerscheines macht sich die vorherige Umstellung in einen Kartenführerschein erforderlich. Dafür ist ein zusätzliches Lichtbild mitzubringen und es fallen gesonderte Kosten an! Die Umstellung nimmt 3-4 Wochen in Anspruch.

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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Dienstführerschein
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Aufgrund der Vielfältigkeit der dazu getroffenen gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um vorherige Anfrage unter KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de. Auf jeden Fall wird eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde (ggf. mit Übersetzer) erforderlich.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Aufgrund der Vielfältigkeit der dazu getroffenen gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um vorherige Anfrage unter KVA.Fahrerlaubnis@kreis-meissen.de. Auf jeden Fall wird eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde (ggf. mit Übersetzer) erforderlich.

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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7a zu § 6a Abs. 3 und 4 FeV
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Lichtbild (biometrische Aufnahme frontal 35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:

  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Besitz EU-Kartenführerschein, im Besitz der Klasse B seit mind. 2 Jahren
  • Besitz Papierführerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Lichtbild, biometrische Aufnahme frontal 35x45 mm)
  • Augenärztliche und ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 und Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest)
  • behördliches Führungszeugnis (auf zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen, Belegart: O, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Krankenkraftwagen)
Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte
Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.

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Folgende Unterlagen sind vor Ort notwendig:
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original oder Personalausweis
  • Augenärztliche und ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 und Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (Leistungstest), ab dem 60. Lebensjahr regelmäßig aller 5 Jahre
  • behördliches Führungszeugnis (auf zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen, Belegart: O, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung)
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