Kfz-Zulassung

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Kfz-Zulassung
Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Einzelgenehmigung oder Gutachten (eine Datenbestätigung ist nicht ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief sofern vorhanden, ansonsten Nachweis der Verfügungsberechtigung (Rechnung oder Kaufvertag)
  • sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief für das Fahrzeug existiert, wird eine entsprechende Bestätigung des Herstellers darüber benötigt (dies gilt auch für Import-Fahrzeuge)
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Einzelgenehmigung oder Gutachten (eine Datenbestätigung ist nicht ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II sofern vorhanden, ansonsten Nachweis der Verfügungsberechtigung (Rechnung oder Kaufvertag)
  • sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug existiert, ist eine entsprechende Bestätigung des Herstellers vorzulegen
Bitte beachten Sie, dass eine Tageszulassung nur für Neufahrzeuge möglich ist. Die Zulassung ist bis zum Ablauf des Tages (24 Uhr) gültig. Das Prägen sowie das Abstempeln von Kennzeichenschildern ist nicht notwendig. Als Nachweis über die Tageszulassung wird Ihnen ein entsprechendes Dokument ausgehändigt, welches von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug auszulegen/ zu befestigen ist.

erstmalig zuzulassendes Fahrzeug (Anhänger, Neufahrzeug)

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • bei Fahrzeugen aus EU-Ländern einen Umsatzsteuernachweis
  • bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung oder CoC-Papier
  • Zulassungsbescheinigung Teil II sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug existiert, ist eine entsprechende Bestätigung des Herstellers vorzulegen
gebrauchtes Fahrzeug oder Anhänger
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • ausländische Fahrzeugpapiere und amtliche Kennzeichenschilder im Original (evtl. Anmeldebestätigung)
  • ZFZR-Auskunft (erfolgt über die Kfz-Zulassung)
  • bei Fahrzeugen aus EU-Ländern einen Umsatzsteuernachweis, wenn Erstzulassung im Ausland noch keine 6 Monate zurückliegt oder der Tachostand weniger als 6000 km beträgt
  • bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre
  • Nachweis über die 1. Inbetriebnahme im europäischen Wirtschaftsraum erforderlich (ansonsten Untersuchung gem. § 29 StVZO)
Entsprechend der jeweils vorgelegten Dokumente können gesonderte Nachweise erforderlich werden! In Ausnahmefällen ist der Zulassungsbehörde das betreffende Fahrzeug vorzuführen!

Es ist zu beachten, dass bei Gutachten nach § 21 StVZO zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich sein kann. Sollte die Ausnahmegenehmigung an Auflagen oder Bedingungen geknüpft sein (bspw. gesonderter Nachweis über Versicherungsschutz), sind hier ebenfalls entsprechende Nachweise erforderlich.

Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • ggf. bereits vorher erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (schriftlicher Bescheid; bitte beachten Sie die im Bescheid geregelten Bedingungen und Auflagen; ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich)
Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
Sofern Sie noch einen Fahrzeugschein (ausgestellt vor dem 01.01.2005) besitzen, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese, eine elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB) und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)

Sofern Sie noch einen Fahrzeugschein (ausgestellt vor dem 01.01.2005) besitzen, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern sich das Gutachten auf die technischen Daten in dieser Bescheinigung auswirkt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
Sofern Sie noch einen Fahrzeugschein (ausgestellt vor dem 01.01.2005) besitzen, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für ein Saisonkennzeichen (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat (sofern das Fahrzeug aktuell nicht schon auf Sie zugelassen ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Alte Kennzeichenschilder

Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschild/er
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Bei Verlust:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • noch vorhandenes Fahrzeugdokument: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Zulassungsbescheinigung Teil I (sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank befinden, ist eine Bestätigung der Bank zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
    • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrages); danach wird dieser im Verkehrsblatt mit einer Frist von 2 Wochen aufgeboten (erst nach Ablauf der Frist kann eine Neuausstellung erfolgen)
    • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
    • es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden
  • Bei Diebstahl:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Diebstahlsanzeige von Polizei (in Amtssprache deutsch)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
    • bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II/des Kfz-Briefes ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z. B. in Form einer Rechnung oder eines gültigen Kaufvertrages)
    • die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Verkehrsblatt mit einer Frist von 2 Wochen aufgeboten (erst nach Ablauf der Frist kann eine Neuausstellung der Papiere erfolgen)
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Bei Verlust:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
    • das eventuell noch vorhandene Kennzeichenschild
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
    • es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden

  • Bei Diebstahl:
    • zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Diebstahlanzeige von der Polizei (in Amtssprache deutsch)

  • Auf eigenen Wunsch:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
    • Alte Kennzeichenschilder
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original-HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • Amtliches Kennzeichen
Bitte beachten Sie, dass, wenn die Plakette nach dem 01.01.2015 ausgegeben wurde, die Druckstücknummer auf dem Kennzeichenschild bzw. der Plakette noch erkennbar sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, weil die Plakette gänzlich fehlt, ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges durchzuführen, da eine Zuordenbarkeit nicht mehr gegeben ist. Es sind dann beide Kennzeichenschilder sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Weiterhin gilt es zu beachten, dass bei Kennzeichen, die noch nicht über ein Euro-Feld verfügen, beide Kennzeichen neu zu siegeln und damit vorzulegen sind.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • das Fahrzeug muss außerbetrieb gesetzt sein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB) mit dem Vermerk „Kurzzeitkennzeichen“
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder CoC-Papier (auch in Kopie möglich)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
Sofern keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt, ist zunächst nur die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung beziehungsweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Zulassungsbezirk möglich. Die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen beginnt am Tag der Vorsprache in der Kfz-Zulassung. Eine Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist auch außerhalb des Saisonzeitraums möglich. Fahrzeuge die nach Nummern 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der StVZO als verkehrsunsicher eingestuft werden erhalten kein Kurzzeitkennzeichen.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsstelle notwendig:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • internationaler Versicherungsnachweis (gelbe Versicherungsbestätigung mit vier Durchschlägen)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • SEPA-Mandat
  • das Fahrzeug muss zur Identifizierung vorgeführt werden
Der Antragsteller muss persönlich in der Zulassungsbehörde vorsprechen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z. B. Kaufvertrag, DDR-Fahrzeugbrief)
  • ggf. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), sog. Vollgutachten, im Original
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein/ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag, DDR-Fahrzeugbrief)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Original
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code / eVB) für rote Kennzeichen
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn Fahrzeug(e) aktuell noch zugelassen)
  • behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • SEPA-Mandat
  • persönliche Vorsprache zur Abholung der Unterlagen notwendig
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Kfz-Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein/ggf. Abmeldebescheinigung oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z.B. Kaufvertrag, DDR-Fahrzeugbrief)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Original
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er (wenn Fahrzeug(e) aktuell noch zugelassen)
  • Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge oder alle bisher zugeteilten alten einzelnen 07er-Fahrzeugscheine
Folgende Unterlagen sind notwendig:

für die Löschung eines Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge oder alle bisher zugeteilten alten einzelnen 07er-Fahrzeugscheine
für die Löschung des Kennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge oder alle bisher zugeteilten alten einzelnen 07er-Fahrzeugscheine
  • Kennzeichenschild/er

Folgende Unterlagen sind notwendig:

für die Verlängerung des Fahrzeugscheinheftes/Zuteilung eines neuen Fahrzeugscheinheftes

  • Fahrzeugscheinheft
  • Nachweisbuch
für die Löschung des Kennzeichens
  • Fahrzeugscheinheft
  • Nachweisbuch
  • Kennzeichenschild/er

Bitte beachten Sie, dass die Kontrolle des Fahrzeugscheinheftes und Nachweisbuches einige Zeit (i. d. R. 1 Arbeitstag) in Anspruch nimmt.

Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
  • ggf. eidesstattliche Versicherung (sofern die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist, von demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat)
  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Zusätzlich bei in der ehemaligen DDR zugelassenen Klein- und Leichtkrafträdern:
  • Ablehnungsschreiben des KBA
  • Bilder des Typenschildes und der Fahrzeugidentnummer im Rahmen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ggf. länger in Anspruch nehmen kann. Weiterhin kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, sofern die bisherige Betriebserlaubnis verloren gegangen ist.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I
      • Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung
      Folgende Unterlagen sind notwendig:
      • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      • Zulassungsbescheinigung Teil I oder ein Gutachten gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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