Weitere Informationen:
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass im Original (beim Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung notwendig)
- Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
- ggf. eidesstattliche Versicherung (sofern die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist, von demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat)
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Zusätzlich bei in der ehemaligen DDR zugelassenen Klein- und Leichtkrafträdern:
- Ablehnungsschreiben des KBA
- Bilder des Typenschildes und der Fahrzeugidentnummer im Rahmen
Ist die Erstellung einer Zweitschrift der KTA-Betriebserlaubnis durch das KBA bereits angelehnt wurden, erfolgt die Begutachtung des Fahrzeuges nach § 21 StVZO und die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Kfz-Zulassung nach aktuellem Recht. Die Verschlüsselung des Fahrzeuges erfolgt dann als Leichtkraftrad bis 125ccm (Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich) oder als Kleinkraftrad bis 45 km/h.
Die Unterlagen bei Klein- und Leichtkrafträdern aus der ehemaligen DDR sind grundsätzlich vor der ersten Vorsprache in der Kfz-Zulassung vorab per E-Mail zur Prüfung einzureichen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bearbeitung ggf. länger in Anspruch nehmen kann. Weiterhin kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, sofern die bisherige Betriebserlaubnis verloren gegangen ist.