Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
- ggf. eidesstattliche Versicherung (sofern die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist, von demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat)
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Zusätzlich bei in der ehemaligen DDR zugelassenen Klein- und Leichtkrafträdern:
- Ablehnungsschreiben des KBA
- Bilder des Typenschildes und der Fahrzeugidentnummer im Rahmen
Die Unterlagen bei Klein- und Leichtkrafträdern aus der ehemaligen DDR sind grundsätzlich vor der ersten Vorsprache in der Kfz-Zulassung vorab per E-Mail zur Prüfung einzureichen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bearbeitung ggf. länger in Anspruch nehmen kann. Weiterhin kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, sofern die bisherige Betriebserlaubnis verloren gegangen ist.